Päpstliche Verlautbarungen und Lehrentscheidungen - eine Auswahl

 

Inhalt:

 

1. Papst Innozenz I. - Die Wiederversöhnung in der Todesstunde

2. Papst Bonifatius I. - Der Vorrang des Römischen Stuhles

3. Papst Cölestin I. - Die Wiederversöhnung in der Stunde des Todes

4. Papst Leo I. (der Große) - Die Unwiederholbarkeit der Taufe

5. Papst Leo I. - Das geheime Bekenntnis

6. Papst Anastasius II. - Die Gültigkeit der von Schismatikern gespendeten Sakramente

7. Papst Pelagius I. - Die Notwendigkeit der Einheit mit dem Apostolischen Stuhl

8. Papst Gregor I. (der Große) - Das Recht der Gläubigen, Heiligenbilder zu verehren

9. Papst Gregor II. - Die Verehrung heiliger Bilder

10. Papst Gregor III. - Die Taufe mit zweifelhafter Gültigkeit

11. Papst Gregor III. - Messopfer für Verstorbene

12. Papst Nikolaus I. - Keine Anwendung von Zwang bei der Annahme des Glaubens

13. Papst Nikolaus I. - Das Geständnis eines Verbrechens darf nicht durch Folter erpresst werden

14. Papst Johannes VIII. - Die Sklaverei von Menschen ist zu beseitigen

15. Papst Johannes XV. - Heiligenverehrung

16. Papst Alexander II. - Toleranz gegenüber der religiösen Überzeugung anderer

17. Papst Alexander III. - Der nach dem Tod unverweste Leib Mariens

18. Papst Alexander III. - Die Form der Taufe

19. Papst Innozenz III. - Die Gottesurteile

20. IV. Konzil im Lateran - Unerlaubte Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit

21. Papst Sixtus IV. - Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

22. Papst Leo X. - Ablässe

23. Papst Leo X. - Die Irrtümer Martin Luthers

24. Konzil von Trient - Kanones über die Sakramente im Allgemeinen

25. Konzil von Trient - Dekret über den Reinigungsort

26. Konzil von Trient - Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder

27. Konzil von Trient - Über die Ablässe

28. Papst Alexander VII. - Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

29. Papst Gregor XVI. - Forderung nach Aufhebung der Sklaverei

30. Papst Pius IX. - Die Unfehlbarkeit des Papstes

31. Papst Pius IX. - Weitere Irrtümer der Zeit

32. Papst Pius IX. - Die Erhabenheit Mariens im Allgemeinen

33. Papst Pius IX. - Definition der Unbefleckten Empfängnis Mariens

________________________________________________________________________

 

 

Schon die Apostel haben Gesetze erlassen und Urteile gefällt, haben z.B. den Genuss des Opferfleisches verboten, haben für die Abendmahlfeier Regeln aufgestellt, haben öffentliche Sünder aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.Es sah sich also sogar die noch junge und ganz kleine Kirche bei all ihrer ersten Begeisterung auf derartige Hilfsmittel angewiesen. Das war nichts anderes als die Ausübung des Hirtenamtes, das der Herr selber den Aposteln übertragen hatte. Es war die praktische Anwendung der Gesetzes- und der Strafgewalt, die ihnen Christus mit den Worten anvertraut hatte: "Wahrlich ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, wird auch im Himmel gebunden sein; und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein."

Unser Herr hat eben von vornherein gewusst, was der menschlichen Natur angemessen ist, was seiner aus unvollkommenen Menschen bestehenden Kirche not tut. So werden eben auch wir uns damit abfinden müssen, dass wir noch nicht im Himmel, sondern hier auf der Erde, dass wir noch nicht am Ziel, sondern noch auf der mühsamen Pilgerschaft sind, wo ohne derartige Hilfsmittel nun einmal nicht auszukommen ist.

Hier nun findest Du eine kleine Auswahl kirchlicher Lehrentscheidungen und Verlautbarungen aus verschiedenen Zeiten der Geschichte der Kirche, die in einem gewissen Zusammenhang mit den Inhalten dieser Webseite stehen.

Matthias Hergert

 

 

1. Papst Innozenz I.

Die Wiederversöhnung in der Todesstunde

 

Papst Innozenz I.: Papst vom 21. Dezember 402 bis 12. März 417

 

Brief „Consulenti tibi“ an Bischof Exsuperius von Toulouse vom 20. Februar 405

Die Wiederversöhnung in der Todesstunde

 

“Es wurde gefragt, was bei denen beachtet werden soll, die, nach der Taufe zu jeder Zeit den Lüsten der Unenthaltsamkeit ergeben, am äußersten Ende ihres Lebens zugleich die Buße und die Versöhnung in der Kommunion verlangen.

Für diese ist die frühere Vorschrift härter, die spätere unter Einwirkung der Barmherzigkeit entgegenkommender. Denn die frühere Gewohnheit hielt daran fest, dass ihnen die Buße gewährt, aber die Kommunion verweigert wurde. Denn da zu jenen Zeiten die Verfolgungen häufig waren, wurde, damit nicht die leichte Gewährung der Kommunion die wegen ihrer Wiederversöhnung unbesorgten Menschen vom Abfall nicht zurückhielte, die Kommunion mit Recht verweigert, die Buße jedoch gewährt, damit nicht das Ganze völlig verweigert würde: und die Zeitverhältnisse machten die Vergebung härter. Aber nachdem unser Herr seinen Kirchen den Frieden wiedergegeben hat und nunmehr der Schrecken vertrieben ist, hat man beschlossen, den von hinnen Gehenden die Kommunion zu reichen, sowohl wegen der Barmherzigkeit des Herrn, gleichsam als Wegzehrung für die Scheidenden, als auch damit wir nicht den Anschein erwecken, der Strenge und Härte des Häretikers Novatian zu folgen, der die Vergebung verweigerte. Es wird also zusammen mit der letzten Buße die Kommunion gewährt: damit solche Menschen noch an ihrem letzten Ende mit Erlaubnis unseres Erlösers vom immerwährenden Untergang befreit werden.“

________________________________________________________________________

 

2. Papst Bonifatius I.

Der Vorrang des Römischen Stuhles

 

Papst Bonifatius I.: Papst vom 29. Dezember 418 bis 4. September 422

 

Brief „Institutio“ an die Bischöfe Thessaliens vom 11. März 422

Der Vorrang des Römischen Stuhles

 

„Die Einrichtung der entstehenden allgemeinen Kirche nahm ihren Ausgang von der Ehrenstellung des seligen Petrus, in dem ihre Leitung und Vollendung besteht. Aus seinem Quell nämlich floss, als die Verehrung der Religion schon wuchs, die kirchliche Ordnung in allen Kirchen. Die Gebote des Konzils von Nikaia bezeugen nichts anderes, so dass es nichts über ihn zu bestimmen wagte, da es sah, dass man über seinen Rang hinaus nichts stellen könne; schließlich wusste es, dass ihm alles durch das Wort des Herrn gewährt war. Diese (Römische Kirche) also ist mit Sicherheit für die auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirchen gleichsam das Haupt seiner Glieder; jeder, der sich von ihr absondert, sei aus der christlichen Religion fortgejagt, da er aufgehört hat, in ebendiesem Gefüge zu sein.“

________________________________________________________________________

 

3. Papst Cölestin I.

Die Wiederversöhnung in der Stunde des Todes

 

Papst Cölestin I.: Papst vom 10. September 422 bis 27. Juli 432

 

Brief „Cuperemus quidem“ an die Bischöfe der Provinzen Vienne und Narbonne

Die Wiederversöhnung in der Stunde des Todes

 

„Wir haben erfahren, dass Sterbenden die Buße verweigert und dem Sehnen derer nicht entsprochen wird, die zur Zeit ihres Hinscheidens wünschen, dass man ihrer Seele mit diesem Heilmittel zu Hilfe komme. Wir schaudern, gestehe ich, dass sich irgend jemand von solch großer Gottlosigkeit finde, dass er an der Milde Gottes verzweifelt, so als ob er nicht zu jeder Zeit dem, der zu ihm seine Zuflucht nimmt, zu Hilfe eilen und den unter der Last der Sünden gefährdeten Menschen von dem Gewicht befreien könnte, dessen entledigt zu werden sich jener sehnt. Was, frage ich, ist dieses anderes, als dem Sterbenden noch einen Tod hinzuzufügen und seine Seele mit eigener Grausamkeit, damit sie nicht losgesprochen sein kann, zu töten? Denn Gott, stets bereit, zu Hilfe zu kommen, lädt zur Buße ein und verspricht folgendes: An welchem Tag auch immer, sagt er, sich der Sünder bekehrt hat, werden ihm seine Sünden nicht mehr angerechnet werden (vgl. Ez 33,16). Da also der Herr der Herzenskenner ist, darf zu gar keiner Zeit einem, der danach verlangt, die Buße verweigert werden.“

________________________________________________________________________

 

4. Papst Leo I. (der Große)

Die Unwiederholbarkeit der Taufe

 

Papst Leo I. (der Große): Papst vom 29. September 440 bis 10. November 461

 

Brief „Regressus ad nos“ an Bischof Nicetas von Aquileja vom 21. März 458

Die Unwiederholbarkeit der Taufe

 

"Diejenigen aber, die entweder durch Furcht gedrängt oder durch Irrtum verleitet wurden, die Taufe zu wiederholen, und jetzt erkennen, dass sie gegen das Sakrament des katholischen Glaubens gehandelt haben, müssen die Regelung beachten, dass sie nur durch das Heilmittel der Buße in unsere Gemeinschaft gelangen und durch die bischöfliche Handauflegung die Einheit der Gemeinschaft empfangen.

Denn diejenigen, die die Taufe von Häretikern empfangen haben, nachdem sie zuvor nicht getauft worden waren, sind allein unter Anrufung des Heiligen Geistes durch Auflegung der Hände zu firmen, weil sie nur die Form der Taufe ohne die Kraft der Heiligung empfangen haben. Und wir verkünden, dass diese Regel, wie ihr wisst, in allen Kirchen beachtet werden muss, dass nämlich das einmal empfangene Bad der Taufe durch keine Wiederholung verletzt werde, da der Apostel sagt: „Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph 4,5). Ihre Abwaschung darf durch keine Wiederholung entweiht werden; vielmehr ist, wie wir sagten, allein die Heiligung durch den Heiligen Geist anzurufen, damit man, was man von Häretikern nicht empfängt, von katholischen Priestern erhalte.“

________________________________________________________________________

 

5. Papst Leo I.

Das geheime Bekenntnis

 

Papst Leo I. (der Große): Papst vom 29. September 440 bis 10. November 461

 

Brief „Magna indignatione“ an alle Bischöfe in Kampanien usw. vom 6. März 459

Das geheime Bekenntnis

 

„Auch jene Dreistigkeit gegen die apostolische Regel, die, wie ich neulich erfahren habe, von einigen in unerlaubter Anmaßung begangen wird, ist, so bestimme ich, auf alle Weise zu beseitigen. Bei der Buße nämlich, die von den Gläubigen erbeten wird, soll das in ein Büchlein geschriebene Bekenntnis über die Art der einzelnen Sünden nicht öffentlich verlesen werden; denn es genügt, dass die Schuld der Gewissen allein den Priestern in einem geheimen Bekenntnis angezeigt wird. Obwohl nämlich die Fülle des Glaubens lobenswert zu sein scheint, die sich nicht scheut, wegen der Furcht Gottes bei den Menschen Beschämung auf sich zu nehmen, so soll doch – denn die Sünden nicht aller sind derart, dass diejenigen, die nach der Buße verlangen, nicht fürchteten, diese zu veröffentlichen – der so unannehmbare Brauch abgeschafft werden, damit nicht viele von den Heilmitteln der Buße ferngehalten werden, solange sie sich entweder scheuen oder fürchten, dass ihren Feinden Taten eröffnet werden, für die sie nach der Gesetzesbestimmung bestraft werden können. Es genügt nämlich jenes Bekenntnis, das zuerst Gott dargebracht wird, dann auch dem Priester, der für die Vergehen der Büßenden als Fürsprecher hinzutritt. Erst dann nämlich werden manche zur Buße aufgefordert werden können, wenn das Gewissen des Bekennenden nicht vor den Ohren des Volkes eröffnet wird.“

________________________________________________________________________

 

6. Papst Anastasius II.

Die Gültigkeit der von Schismatikern gespendeten Sakramente

 

Papst Anastasius II. : Papst vom 24. November 496 bis 17. November 498

 

Brief „Exordium pontificatus mei“ an Kaiser Anastasius I. von 496

Die Gültigkeit der von Schismatikern gespendeten Sakramente

 

„Gemäß dem Brauch der katholischen Kirche möge Deine geheiligste Durchlauchtheit erkennen, dass keiner von denen, die Akazius (Patriarch von Konstantinopel, 472-489, Urheber des Akazianischen Schismas, 484-519) getauft oder die er gemäß den Kanones zu Priestern oder Leviten geweiht hat, aufgrund des Namens des Akazius irgendein Anteil an der Schädigung trifft, so dass vielleicht die durch einen Ungerechten übertragene Gnade des Sakramentes weniger stark schiene. Denn auch wenn die Taufe von einem Ehebrecher oder von einem Dieb gespendet wurde, gelangt sie als ungeschmälertes Geschenk zum Empfänger: denn jene Stimme, die durch die Taube sprach, schließt jeden Makel menschlicher Befleckung aus, jene, durch die erklärt und gesagt wird: „Er ist es, der tauft . . .“ (Lk 3,16). Denn wenn die Strahlen dieser sichtbaren Sonne, obwohl sie durch die stinkendsten Orte hindurchgehen, von keiner Verunreinigung durch Berührung befleckt werden, so wird noch viel mehr die Kraft jener Sonne, die diese sichtbare gemacht hat, durch keine Unwürdigkeit des Spenders eingeschränkt. Deshalb also hat auch dieser, als er in übler Weise Gutes spendete, nur sich geschadet. Denn das unverletzliche Sakrament, das durch jenen verliehen wurde, bewahrte für die anderen die Vollkommenheit seiner Kraft.“

________________________________________________________________________

 

7. Papst Pelagius I.

Die Notwendigkeit der Einheit mit dem Apostolischen Stuhl

 

Papst Pelagius I.: Papst vom 16. April 556 bis 3. März 561

 

Brief „Adeone te“ an Bischof Johannes vom Jahr 559

Die Notwendigkeit der Einheit mit dem Apostolischen Stuhl

 

„War Dir, der Du auf der höchsten Stufe des Priestertums stehst, die Wahrheit der katholischen Mutter so sehr entzogen, dass Du Dich nicht sogleich als schismatisch gewahrtest, als Du von den Apostolischen Stühlen abgefallen warst? Hattest Du, der Du eingesetzt bist, um den Völkern zu predigen, so wenig gelesen, dass die Kirche von Christus, unserem Gott, auf den Apostelfürsten gegründet wurde, und zwar so als Fundament, dass die Pforten der Unterwelt keine Gewalt über sie haben können (vgl. Mt 16,18)? Wenn du es gelesen hattest, wo denn anderswo, glaubtest Du, sei die Kirche, als in dem allein, in dem ja alle Apostolischen Stühle sind, denen ebenso wie jenem, der die Schlüssel empfangen hatte, die Vollmacht gewährt wurde, zu binden und zu lösen? Vielmehr hat er deswegen, was er zunächst einem geben wollte, auch allen gegeben, damit sich gemäß der Aussage des ebendies auslegenden seligen Martyrers Cyprian zeige, dass die Kirche eine ist. Wohin also bist Du, nunmehr Geliebtester in Christus, von dieser getrennt, geirrt, oder welche Hoffnung auf Dein Heil hattest Du?"

________________________________________________________________________

 

8. Papst Gregor I. (der Große)

Das Recht der Gläubigen, Heiligenbilder zu verehren

 

Papst Gregor I. (der Große): Papst vom 3. September 590 bis 12. März 604

 

Brief „Litterarum tuarum primordia“ an Bischof Serenus von Marseille vom Oktober 600

Das Recht der Gläubigen, Heiligenbilder zu verehren

 

„Uns war berichtet worden, Du habest Heiligenbilder mit der vorgeblichen Entschuldigung, sie dürften nicht angebetet werden, zerbrochen. Und zwar heißen Wir durchaus für gut, dass Du verboten hast, dass sie angebetet werden; dass Du sie aber zerbrochen hast, tadeln Wir. Es ist nämlich etwas anderes, ein Bild anzubeten, als durch das, was das Bild erzählt, zu lernen, was anzubeten ist. Denn was für die, die lesen können, Schrift ist, das leistet für die schauenden Ungebildeten das Bild, weil in ihm Unkundige sehen, wonach sie trachten sollen, in ihm lesen, die die Buchstaben nicht kennen; daher steht auch vornehmlich für die Völker anstelle des Lesens das Bild.

 

Wenn einer Bilder herstellen will, untersage es keinesfalls; Bilder anzubeten aber vermeide in jeder Weise. Vielmehr soll Deine Brüderlichkeit angelegentlich dazu ermahnen, dass sie aufgrund des Anschauens der Begebenheit die Glut der Reue empfangen und sich in der Anbetung der alleinigen, allmächtigen, heiligen Dreifaltigkeit demütig niederwerfen.“

________________________________________________________________________

 

9. Papst Gregor II.

Die Verehrung heiliger Bilder

 

Papst Gregor II.: Papst vom 19. Mai 715 bis 11. Februar 731

 

Brief an Kaiser Leon III. zwischen 726 und 730

Die Verehrung heiliger Bilder

 

„Und Du behauptest, dass wir Steine, Wände und Tafeln anbeten. Es ist nicht so, wie Du sagst, Kaiser, sondern zu unserer Erinnerung und zur Aufrüttelung, und weil unser träger und roher Geist emporgehoben wird durch diejenigen, um deren Namen, deren Anrufung und deren Abbilder es sich handelt; und nicht als Götter, wie Du sagst. Das sei ferne! Denn wir setzen die Hoffnung nicht darauf. Und wenn es ein Bild des Herrn ist, sagen wir: Herr, Jesus Christus, Sohn Gottes, komm uns zu Hilfe und rette uns. Wenn aber seiner heiligen Mutter, sagen wir: heilige Gottesgebärerin, Mutter des Herrn, lege Fürsprache ein bei deinem Sohn, unserem wahren Gott, um unsere Seelen zu retten. Wenn aber eines Martyrers: heiliger Erzmartyrer Stephanus, der du dein Blut für Christus vergossen hast, weil du freimütig geredet hast: Lege Fürsprache für uns ein. Und bei jedem Martyrer, der das Martyrium erlitten hat, sagen wir so, schicken wir solche Gebete durch sie empor. Und es ist nicht so, wie Du sagst, Kaiser, dass wir dabei die Martyrer als Götter bezeichnen.“

________________________________________________________________________

 

10. Papst Gregor III.

Die Taufe mit zweifelhafter Gültigkeit

 

Papst Gregor III.: Papst vom 18. März 731 bis 28. November 741

 

Brief „Magna nos habuit“ an Bischof Bonifatius um 732

Die Taufe mit zweifelhafter Gültigkeit

 

„Und was diejenigen betrifft, von denen Du gesagt hast, sie seien von Heiden getauft worden, so gebieten wir, dass Du sie, wenn es sich so verhält, von neuem im Namen der Dreifaltigkeit taufst. Doch wir befehlen auch, dass die getauft werden, die im Zweifel sind, ob sie getauft wurden oder nicht, oder die von einem Priester, Der Jupiter Schlachtopfer darbringt, und das Opferfleisch isst, getauft wurden.“

________________________________________________________________________

 

11. Papst Gregor III.

Messopfer für Verstorbene

 

Papst Gregor III.: Papst vom 18. März 731 bis 28. November 741

 

Brief „Magna nos habuit“ an Bischof Bonifatius um 732

Messopfer für Verstorbene

 

„Du hast ja offenbar nachgefragt, ob man für Verstorbene Gaben darbringen dürfe. Die heilige Kirche hält es so, dass jeder für seine wahrhaft christlichen Toten Gaben darbringen und der Priester ihrer gedenken kann. Und obwohl wir alle den Sünden unterliegen, ist es angemessen, dass der Priester der verstorbenen Katholiken gedenkt und Fürbitte für sie hält. Dies wird man jedoch nicht für Gottlose tun dürfen, auch wenn sie Christen waren.“

________________________________________________________________________

 

12. Papst Nikolaus I.

Keine Anwendung von Zwang bei der Annahme des Glaubens

 

Papst Nikolaus I.: Papst vom 24. April 858 bis 13. November 867

 

Antworten „Ad consulta vestra“ an die Bulgaren vom 13. November 866

Keine Anwendung von Zwang bei der Annahme des Glaubens

 

„In Bezug auf diejenigen aber, die sich weigern, das Gut des Christentums anzunehmen, können Wir Euch nichts anderes schreiben, als dass Ihr sie zum rechten Glauben mehr durch Ermahnungen, Ermunterungen und Belehrung als durch Gewalt überzeugen sollt, dass sie eitel denken.

 

Ferner darf ihnen, damit sie glauben, keinesfalls Gewalt angetan werden. Denn alles, was nicht aus eigener Absicht kommt, kann nicht gut sein (angeführt wird Psalm 54,8; 119, 108; 28,7); Gott gebietet nämlich, dass freiwilliger Gehorsam, und nur von Freiwilligen geleistet werde: Denn hätte er Gewalt anwenden wollen, hätte seiner Allmacht keiner widerstehen können.“

________________________________________________________________________

 

13. Papst Nikolaus I.

Das Geständnis eines Verbrechens darf nicht durch Folter erpresst werden

 

Papst Nikolaus I.: Papst vom 24. April 858 bis 13. November 867

 

Antworten „Ad consulta vestra“ an die Bulgaren vom 13. November 866

Das Geständnis eines Verbrechens darf nicht durch Folter erpresst werden

 

„Ihr sagt, dass bei Euch, wenn ein Dieb oder Räuber ergriffen wurde und er geleugnet hat, was ihm zur Last gelegt wird, der Richter seinen Kopf mit Ruten schlage und seine Seiten mit anderen eisernen Stacheln steche, bis er die Wahrheit heraushole; dies lässt weder das göttliche noch das menschliche Gesetz in irgendeiner Weise zu, da ein Geständnis nicht ungewollt, sondern freiwillig sein muss und nicht gewaltsam herauszulocken, sondern willentlich vorzubringen ist; wenn es schließlich geschieht, dass ihr auch nach Anwendung jener Qualen überhaupt nichts von dem findet, was dem Gefolterten zum Vorwurf gemacht wird, errötet Ihr nicht wenigstens dann und erkennt, wie gottlos Ihr richtet?

 

Ebenso aber, wenn ein beschuldigter Mensch, der solches erlitten und es nicht ertragen kann, sagt, er habe begangen, was er nicht begangen hat: auf wen, frage ich, fällt die Wucht solch großer Gottlosigkeit zurück, wenn nicht auf den, der diesen zwingt, solches lügnerisch zu gestehen? Gleichwohl weiß man, dass nicht gesteht, sondern redet, wer das mit dem Munde vorbringt, was er nicht im Sinn hat!

 

Wenn ferner ein freier Mensch wegen eines Verbrechens belangt wurde und – falls er nicht schon früher irgendeines Vergehens für schuldig befunden wurde oder, durch drei Zeugen überführt, der Strafe unterliegt, oder falls er nicht überführt werden konnte beim heiligen Evangelium, das ihm entgegengehalten wird, schwört, er habe es keineswegs begangen, so wird er freigesprochen und hernach dieser Angelegenheit ein Ende gesetzt, wie der häufig erwähnte Völkerapostel bezeugt, wenn er sagt: „Als Ende jedes Streites unter ihnen dient zur Bekräftigung der Schwur“ (Hebr 6,16).“

________________________________________________________________________

 

14. Papst Johannes VIII.

Die Sklaverei von Menschen ist zu beseitigen

 

Papst Johannes VIII.: Papst vom 14. Dezember 872 bis 16. Dezember 882

 

Brief „Unum est“ an die Fürsten Sardiniens vom September 873

Die Sklaverei von Menschen ist zu beseitigen

 

„Eines gibt es, weswegen Wir Euch in väterlicher Weise ziemlich nachhaltig ermahnen müssen; wenn Ihr dies nicht verbessert, zieht Ihr Euch eine große Sünde zu und werdet euch deswegen nicht, wie Ihr hofft, die Vorteile, sondern vielmehr die Schäden vergrößern. Wie Wir erfahren haben, werden also auf das Betreiben von Griechen hin viele, die von Heiden als Gefangene entführt wurden, in Eurer Gegend verkauft und, nachdem sie von Euren Landsleuten gekauft wurden, unter dem Joch der Sklaverei gehalten, obwohl doch feststeht, dass es fromm und heilig ist, wie es sich für Christen schickt, dass Eure Landsleute, wenn sie sie von den Griechen gekauft haben, sie um der Liebe Christi willen freilassen und nicht von Menschen, sondern von unserem Herrn Jesus Christus selbst den Lohn empfangen. Daher ermahnen Wir Euch und gebieten mit väterlicher Liebe, dass Ihr, wenn Ihr irgendwelche Gefangenen von ihnen gekauft habt, sie zum Heil Eurer Seele frei fortgehen lasst.“

________________________________________________________________________

 

15. Papst Johannes XV.

Heiligenverehrung

 

Papst Johannes XV.: Papst von August 985 bis März 996

 

Enzyklika „Cum conventus esset“ an die Bischöfe und Äbte Frankreichs und Deutschlands vom 3. Februar 993

Heiligenverehrung

 

„Auf gemeinsamen Rat hin haben wir beschlossen, dass das Andenken jenes, nämlich des heiligen Bischofs Ulrich, mit liebevollster Zuneigung und gläubigster Frömmigkeit verehrt werden soll: Denn so beten wir zu den Reliquien der Martyrer und Bekenner und so verehren wir sie, dass wir zu dem, dessen Blutzeugen und Bekenner sie sind, beten; wir verehren die Diener, damit die Ehre überströme auf den Herrn, der gesagt hat: „Wer euch aufnimmt, nimmt mich auf“ (Mt 10,40), und daher wir, die wir kein Vertrauen in unsere Gerechtigkeit haben, durch ihre Fürbitte und Verdienste beim gütigsten Gott immerdar Beistand hätten; denn die sehr heilsamen göttlichen Gebote und die Lehren der heiligen Kanones und der ehrwürdigen Väter drängten – in frommem Blick auf die Erwägung aller Kirchen, aber auch durch das Bemühen der apostolischen Leitung – nachdrücklich darauf, die angemessenen Vorteile und das ganze Maß an Festigkeit zu erlangen, damit das Andenken des schon vorher erwähnten ehrwürdigen Bischofs Ulrich dem Gottesdienst zugewiesen sei und bei der ehrfürchtigsten Darbringung der Lobpreisungen Gottes stets dienlich sein könne.“

________________________________________________________________________

 

16. Papst Alexander II.

Toleranz gegenüber der religiösen Überzeugung anderer

 

Papst Alexander II.: Papst vom 1. Oktober 1061 bis 21. April 1073

 

Brief „Licet ex“ an Fürst Landulf von Benevent vom Jahr 1065

Toleranz gegenüber der religiösen Überzeugung anderer

 

„Auch wenn Wir nicht daran zweifeln, dass aus dem Eifer der Frömmigkeit hervorgeht, dass Euer Hochwohlgeboren anordnet, die Juden zum Kult der Christenheit hinzuführen, hielten Wir es dennoch, weil Du dies in ungebührlichem Eifer zu betreiben scheinst, für notwendig, Dir zur Ermahnung Unseren Brief zu senden. Unser Herr Jesus Christus hat nämlich, wie man liest, keinen gewaltsam zu seinem Dienst gezwungen, sondern durch demütige Ermahnung – wobei einem jeden die Freiheit der eigenen Entscheidung vorbehalten blieb – alle, die er zum ewigen Leben vorherbestimmte, nicht durch Richten, sondern durch Vergießen seines eigenen Blutes vom Irrtum zurückgerufen.

Desgleichen untersagt der selige Gregor in einem seiner Briefe, dass ebendieses Volk mit Gewalt zum Glauben gezerrt werde (Mehrere Briefe Gregors I. können angeführt werden).“

________________________________________________________________________

 

17. Papst Alexander III.

Der nach dem Tod unverweste Leib Mariens

 

Papst Alexander III.: Papst vom 7. September 1159 bis 30. August 1181

 

Brief „Ex litteris tuis“ an den in Ikonion residierenden Sultan aus dem Jahr 1169

Der nach dem Tod unverweste Leib Mariens

 

„Maria empfing nämlich ohne Schande, gebar ohne Schmerz und ging von hier ohne Verwesung, gemäß dem Wort des Engels, oder besser (dem Wort) Gottes durch den Engel, damit es sich erweise, dass sie voll, nicht halbvoll der Gnade ist und Gott, ihr Sohn, getreulich erfülle, was er einst als altes Gebot lehrte, nämlich Vater und Mutter mit Ehre zuvorzukommen, und damit nicht das jungfräuliche Fleisch Christi, das vom Fleisch der jungfräulichen Mutter angenommen worden war, sich ganz von ihr unterscheide.“

________________________________________________________________________

 

18. Papst Alexander III.

Die Form der Taufe

 

Papst Alexander III.: Papst vom 7. September 1159 bis 30. August 1181

 

Brief (Fragmente) an Bischof Pontius von Clermont, Zeit unsicher

Die Form der Taufe

 

„Wenn einer freilich ein Kind dreimal ins Wasser eintaucht im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen, und nicht sagt: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen“, so ist das Kind nicht getauft.

 

Diejenigen aber, bei denen Zweifel besteht, ob sie getauft wurden, werden – folgende Worte vorausgeschickt – getauft: „Wenn du getauft bist, taufe ich dich nicht; aber wenn du noch nicht getauft bist, taufe ich dich, usw.“

________________________________________________________________________

 

19. Papst Innozenz III.

Die Gottesurteile

 

Papst Innozenz III.: Papst vom 8. Januar 1198 bis 16. Juli 1216

 

Brief „Licet apud“ an Bischof Heinrich von Straßburg vom 9. Januar 1212

Die Gottesurteile

 

„Wenn auch bei weltlichen Richtern volkstümliche Urteilsfindungen vollzogen werden, wie die des kalten Wassers, des glühenden Eisens oder des Zweikampfs, so lässt die Kirche dennoch derartige Urteilsfindungen nicht zu; denn es steht im göttlichen Gesetz geschrieben: „Du wirst den Herrn, Deinen Gott, nicht versuchen“ (Dtn 6,16; Mt 4,7).

________________________________________________________________________

 

20. IV. Konzil im Lateran

Unerlaubte Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit

 

4. Konzil im Lateran: vom 11. bis 30. November 1215

 

Kap. 22. Die Kranken sollen eher für die Seele als für den Leib sorgen

Unerlaubte Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit

 

„... Da die Seele im Übrigen viel wertvoller als der Leib ist, verbieten wir unter Androhung des Anathema, dass ein Arzt einem Kranken etwas für das leibliche Wohl rät, was in eine Gefahr für die Seele umschlägt.“

________________________________________________________________________

 

21. Papst Sixtus IV.

Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

 

Papst Sixtus IV.: Papst vom 9. August 1471 bis 12. August 1484

 

Konstitution „Cum praeexcelsa vom 27. Februar 1477

Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

 

„Wenn wir die ganz hervorragenden Zierden der Verdienste, mit denen die Himmelskönigin, die glorreiche Jungfrau und Gottesgebärerin, an ätherischen Stätten thronend, gleichsam als Morgenstern vor den Gestirnen erglänzt, in demütig betrachtender Erwägung durchforschen, so erachten wir es für angemessen, ja vielmehr für unabdingbar, alle Christgläubigen mit Ablässen und Sündenvergebungen einzuladen, dem allmächtigen Gott (dessen Vorsehung von Ewigkeit her auf die Niedrigkeit dieser Jungfrau schaute und sie – um die menschliche Natur, die durch den Fall des ersten Menschen dem ewigen Tod verfallen war, mit ihrem Schöpfer wieder zu versöhnen – durch die Vorbereitung des heiligen Geistes zur Wohnstätte seines Einziggeborenen bestimmte, dass er aus ihr das Fleisch unserer Sterblichkeit für die Erlösung seines Volkes annehme und sie nichtsdestoweniger nach der Geburt unbefleckte Jungfrau bliebe) für die wunderbare Empfängnis der unbefleckten Jungfrau Dank und Lob darzubringen, die deswegen in der Kirche Gottes eingerichteten Messen und anderen göttlichen Offizien zu lesen und an ihnen teilzunehmen, damit sie dadurch aufgrund der Verdienste dieser Jungfrau und ihrer Fürsprache der göttlichen Gnade würdiger werden.“

________________________________________________________________________

 

22. Papst Leo X.

Ablässe

 

Papst Leo X.: Papst vom 11. März 1513 bis 1. Dezember 1521

 

Dekret „Cum postquam“ an Cajetan de Vio, den Legaten des Papstes

Ablässe

 

„... Damit künftig keiner mehr Unkenntnis der Lehre der Römischen Kirche in Bezug auf solche Ablässe und ihre Wirksamkeit geltend machen oder sich unter dem Vorwand einer solchen Unkenntnis entschuldigen oder sich durch eine erdichtete Bekundung helfen kann, sondern damit sie wegen offenkundiger Lüge als strafbar überführt und zurecht verurteilt werden können, meinten Wir, Dir durch das vorliegende Schreiben kundtun zu sollen, dass die Römische Kirche, der als Mutter zu folgen die übrigen gehalten sind, folgendes überliefert hat:

 

Der Römische Bischof, der Nachfolger des Schlüsselträgers Petrus und Stellvertreter Jesu Christi auf Erden, kann kraft der Vollmacht der Schlüssel, die dazu dienen, das Himmelreich aufzuschließen, indem sie seine Hindernisse in den Christgläubigen beseitigen (nämlich die Schuld und die für die aktuellen Sünden geschuldete Strafe, und zwar die Schuld mittels des Sakramentes der Buße, die für die aktuellen Sünden gemäß der göttlichen Gerechtigkeit geschuldete zeitliche Strafe aber mittels des kirchlichen Ablasses), aus vernünftigen Gründen ebendiesen Christgläubigen, die durch das Band der Liebe Glieder Christi sind – ob sie nun in diesem Leben seien oder am Reinigungsort -, aus dem Überfluss der Verdienste Christi und der Heiligen Ablässe gewähren; und indem er kraft Apostolischer Autorität sowohl für Lebende wie für Verstorbene einen Ablass gewährt, pflegt er den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen auszuteilen und auf die Weise der Lossprechung den Ablass selbst zu gewähren oder auf die Weise der Fürbitte ihn zu übertragen.

 

Und deswegen werden alle, sowohl Lebende wie Verstorbene, die wahrhaft alle diese Ablässe erlangt haben, von einem solch großen Maß der zeitlichen Strafe, wie sie sie gemäß der göttlichen Gerechtigkeit für ihre aktuellen Sünden schulden, befreit, wie es dem gewährten und erworbenen Ablass entspricht.

 

Und Wir entscheiden kraft Apostolischer Autorität aufgrund ebendieses vorliegenden Schreibens, dass es so unter Tatstrafe der Exkommunikation ... von allen festgehalten und verkündet werden muss.“

________________________________________________________________________

 

23. Papst Leo X.

Die Irrtümer Martin Luthers

 

Papst Leo X.: Papst vom 11. März 1513 bis 1. Dezember 1521

 

Bulle „Exsurge Domine“ vom 15. Juni 1520

Irrtümer Martin Luthers

 

(Martin Luther, der mit seinen 95 Thesen viel Widerhall fand, wurde schon im November 1517 in Rom angeklagt und vorgeladen. Kurz darauf betraute Leo X. Kardinal Cajetan de Vio mit der Aufgabe, Luther zum Widerruf zu bewegen. Weder ihre Zusammenkunft im Oktober 1518 in Augsburg noch die im Juni-Juli 1519 in Leipzig abgehaltene Disputation zwischen Johannes Eck, dem bedeutendsten Verteidiger des Katholizismus, und den Reformatoren Luther und Karlstadt erbrachten eine Einigung. Nach der Rückberufung Johannes Ecks nach Rom wurde der Prozess gegen Luther eröffnet (Januar-April 1520). Es lagen u.a. die Voten der Universitäten Köln und Löwen vor. Da Luther von seinen Lehren nicht abrückte und die Bulle „Exsurge Domine“ am 10. Dezember 1520 öffentlich verbrannte, wurde er am 3. Januar 1521 durch die Bulle „Decet Romanum Pontificem“ exkommuniziert.

Denzinger,

Kompendium der Glaubensbekenntnisse

und kirchlichen Lehrentscheidungen)

 

1. Häretisch, aber gebräuchlich ist die Auffassung, die Sakramente des Neuen Bundes verliehen jenen die Rechtfertigungsgnade, die keinen Riegel vorschieben.

2. Im Kind nach der Taufe die verbleibende Sünde zu leugnen, heißt Paulus und Christus zugleich mit Füßen treten.

3. Auch wenn keine aktuelle Sünde da ist, hindert der Zunder der Sünde die aus dem Leib heraustretende Seele am Betreten des Himmels.

4. Die unvollkommene Liebe des Sterbenden bringt notwendig eine große Furcht mit sich, die durch sich allein genügt, die Strafe des Reinigungsortes zu bewirken, und das Betreten des Himmelreiches verhindert.

5. Dass es drei Teile der Buße gebe, nämlich Reue, Beichte und Genugtuung, ist weder in der heiligen Schrift noch bei den alten heiligen christlichen Lehrern begründet.

6. Reue, die durch Erforschung, Zusammenstellung und Verabscheuung der Sünden gewonnen wird, in der man seine Jahre in der Bitterkeit seiner Seele überdenkt, indem man die Schwere, Vielzahl und Hässlichkeit seiner Sünden, den Verlust der ewigen Seligkeit und den Erwerb der ewigen Verdammnis erwägt, diese Reue macht den Menschen zum Heuchler, ja noch mehr, zum Sünder.

7. Ganz wahr und vortrefflicher als die bisher über die Reue gegebene Lehre aller ist das Sprichwort: „Es künftig nicht tun, ist die höchste Buße: Die beste Buße ist ein neues Leben“.

8. Unterstehe dich keinesfalls, verzeihliche Sünden zu beichten, ja, nicht einmal alle Todsünden; denn es ist unmöglich, dass du alle Todsünden erkennst. Daher wurden in der Urkirche nur die offenkundigen Todsünden gebeichtet.

9. Solange wir schlechthin alles beichten wollen, tun wir nichts anderes, als dass wir der Barmherzigkeit Gottes nichts zum Verzeihen übriglassen wollen.

10. Keinem sind die Sünden vergeben, wenn er nicht bei der Vergebung durch den Priester glaubt, dass ihm vergeben werde; vielmehr bliebe die Sünde, wenn er nicht glaubte, dass sie vergeben sei: Es genügt nämlich nicht die Vergebung der Sünde und die Schenkung der Gnade, sondern man muss auch glauben, dass sie vergeben sei.

11. Vertraue keinesfalls darauf, wegen deiner Reue losgesprochen zu werden, sondern wegen des Wortes Christi: „Alles, was du gelöst hast“ usw. (Mt 16,19). Deshalb, sage ich, vertraue, wenn du die Lossprechung des Priesters erlangt hast, und glaube fest, dass du losgesprochen seiest, und du wirst wahrhaft losgesprochen sein, was immer auch mit der Reue sein mag.

12. Wenn – den unmöglichen Fall angenommen – der Beichtende nicht reuig wäre oder der Priester nicht ernsthaft, sondern im Scherz losspräche, dann ist er, wenn er dennoch glaubt, dass er losgesprochen sei, ganz wahrhaftig losgesprochen.

13. Im Sakrament der Buße und der Vergebung der Schuld tut ein Papst oder Bischof nicht mehr als der geringste Priester: Ja, wo es keinen Priester gibt, tut ein jeglicher Christ ebenso viel, auch wenn er eine Frau oder ein Kind wäre.

14. Niemand ist verpflichtet, dem Priester zu antworten, er sei reuig, noch darf der Priester danach fragen.

15. Groß ist der Irrtum derer, die zu den Sakramenten der Eucharistie hinzutreten im Vertrauen darauf, dass sie gebeichtet hätten, dass sie sich keiner Todsünde bewusst seien, dass sie ihre Gebete und Vorbereitungen vorausgeschickt hätten: all jene essen und trinken sich das Gericht. Aber wenn sie glauben und vertrauen, sie würden dort Gnade erlangen, dann macht allein dieser Glaube sie rein und würdig.

16. Es scheint ratsam, dass die Kirche in einem gemeinsamen Konzil verordnete, den Laien unter beiden Gestalten die Kommunion zu reichen; und die Böhmen, die unter beiden Gestalten kommunizieren, sind keine Häretiker, sondern Schismatiker.

17. Die Schätze der Kirche, aus denen der Papst die Ablässe erteilt, sind nicht die Verdienste Christi und der Heiligen.

18. Die Ablässe sind fromme Täuschungen der Gläubigen und Nachlässe der guten Werke; und sie gehören zur Anzahl der Dinge, die erlaubt sind, und nicht zur Anzahl der Dinge, die nützen.

19. Ablässe wirken sich für diejenigen, die sie wahrhaft erlangen, nicht auf den Nachlass der bei der göttlichen Gerechtigkeit für die aktuellen Sünden geschuldeten Strafe aus.

20. Betrogen werden, die glauben, die Ablässe seien heilsam und zum Vorteil des Geistes nützlich.

21. Ablässe sind nur für öffentliche Vergehen notwendig und werden eigentlich nur Hartherzigen und Unduldsamen gewährt.

22. Für sechs Arten von Menschen sind Ablässe weder notwendig noch nützlich: nämlich für Tote bzw. Sterbende, für Kranke, für rechtmäßig Verhinderte, für diejenigen, die keine Vergehen begangen haben, für diejenigen, die Vergehen begangen haben, aber keine öffentlichen, für diejenigen, die Besseres tun.

23. Exkommunikationen sind nur äußere Strafen und berauben den Menschen nicht der gemeinsamen geistlichen Gebete der Kirche.

24. Die Christen sind zu lehren, die Exkommunikation mehr zu lieben als zu fürchten.

25. Der Römische Bischof, der Nachfolger Petri, ist nicht der von Christus selbst im seligen Petrus eingesetzte Statthalter Christi über alle Kirchen der ganzen Welt.

26. Das Wort Christi zu Petrus: „Alles, was du auf der Erde gelöst hast“ usw. (Mt 16,19), erstreckt sich lediglich auf das von Petrus selbst Gebundene.

27. Es ist sicher, dass es überhaupt nicht in der Hand der Kirche oder des Papstes liegt, Glaubensartikel aufzustellen, ja, nicht einmal Gesetze für die Sitten bzw. guten Werke.

28. Auch wenn der Papst mit einem großen Teil der Kirche so oder so dächte und auch nicht irrte, ist es solange keine Sünde oder Häresie, das Gegenteil zu denken – vor allem in einer Sache, die nicht heilsnotwendig ist -, bis durch ein allgemeines Konzil das eine verworfen und das andere anerkannt wurde.

29. Uns ist der Weg frei gemacht, die Autorität der Konzilien zu entkräften, ihren Ausführungen frei zu widersprechen, ihre Dekrete zu beurteilen und zuversichtlich alles zu bekennen, was wahr scheint, ob es nun von was für einem Konzil auch immer gebilligt oder verworfen wurde.

30. Einige Artikel Jan Hus`, die auf dem Konstanzer Konzil verurteilt wurden, sind ganz christlich, höchst wahr und evangelisch; nicht einmal die gesamte Kirche könnte sie verurteilen.

31. Der Gerechte sündigt in jedem guten Werk.

32. Das bestens getane gute Werk ist eine verzeihliche Sünde.

33. Dass Häretiker verbrannt werden, ist gegen den Willen des Geistes.

34. Gegen die Türken zu kämpfen heißt, sich Gott zu widersetzen, der durch jene unsere Missetaten heimsucht.

35. Niemand ist sicher, dass er nicht stets tödlich sündigt wegen des tief verborgenen Lasters des Stolzes.

36. Der freie Wille nach der Sünde ist nur dem Namen nach etwas; und solange er tut, was in ihm ist, sündigt er tödlich.

37. Der Reinigungsort kann aus der heiligen Schrift, die im Kanon ist, nicht bewiesen werden.

38. Die Seelen am Reinigungsort sind ihres Heiles nicht sicher, wenigstens nicht alle: auch ist weder durch Vernunftgründe noch durch die Schriften bewiesen, dass sie außerstande seien, sich Verdienste zu erwerben oder die Liebe zu vermehren.

39. Die Seelen am Reinigungsort sündigen ohne Unterlass, solange sie Ruhe suchen und vor den Strafen schaudern.

40. Die aus dem Reinigungsort befreiten Seelen werden durch die Fürbitten der Lebenden weniger selig, als wenn sie durch sich Genugtuung geleistet hätten.

41. Die kirchlichen Vorsteher und weltlichen Fürsten würden nicht schlecht handeln, wenn sie alle Bettelsäcke vernichteten.

 

(Zensur:) Die vorgenannten Artikel bzw. Irrtümer verurteilen, missbilligen und verwerfen Wir samt und sonders ganz und gar als, wie vorausgeschickt wird, - je nachdem – häretisch oder anstößig oder falsch oder fromme Ohren verletzend oder einfache Gemüter verführend und der katholischen Wahrheit widerstrebend.

________________________________________________________________________

 

24. Konzil von Trient

Kanones über die Sakramente im Allgemeinen

 

Konzil von Trient: 13. Dezember 1545 bis 4. Dezember 1563

 

7. Sitzung, 3. März 1547: Dekret über die Sakramente

Kanones über die Sakramente im Allgemeinen

 

Kan. 1. Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt; oder: es gebe mehr oder weniger als sieben, nämlich Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe; oder auch: eines von diesen sieben sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne Sakrament: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 2. Wer sagt, eben diese Sakramente des Neuen Bundes unterscheiden sich nicht von den Sakramenten des Alten Bundes, außer dass die Zeremonien und die äußeren Riten andere sind: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 3. Wer sagt, diese sieben Sakramente seien so untereinander gleich, dass in keiner Hinsicht das eine würdiger sei als das andere: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 4. Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht zum Heil notwendig, sondern überflüssig, und die Menschen erlangten ohne sie oder den Wunsch nach ihnen allein durch den Glauben von Gott die Gnade der Rechtfertigung – auch wenn nicht alle für jeden notwendig sind -: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 5. Wer sagt, diese Sakramente seien nur eingesetzt worden, um den Glauben zu nähren: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 6. Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes enthielten nicht die Gnade, die sie bezeichnen, oder verliehen denen, die keinen Riegel vorschieben, diese Gnade nicht, so als ob sie nur äußere Zeichen der durch den Glauben empfangenen Gnade und Gerechtigkeit und bestimmte Kennzeichen des christlichen Bekenntnisses seien, durch die sich bei den Menschen die Gläubigen von den Ungläubigen unterscheiden: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 7. Wer sagt, die Gnade werde durch diese Sakramente, soweit es an Gott liegt, nicht immer und allen – auch wenn sie diese in der gebührenden Weise empfangen – geschenkt, sondern manchmal und manchen: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 8. Wer sagt, durch diese Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht aufgrund der vollzogenen (sakramentalen) Handlung verliehen, sondern zur Erlangung der Gnade genüge allein der Glaube an die göttliche Verheißung: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 9. Wer sagt, in den drei Sakramenten, nämlich der Taufe, Firmung und Weihe, werde der Seele keine Prägung eingeprägt, das heißt ein geistliches und unauslöschliches Zeichen, weshalb sie nicht wiederholt werden können: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 10. Wer sagt, alle Christen hätten die Vollmacht zum Wort und zur Spendung aller Sakramente: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 11. Wer sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, nicht die Absicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 12. Wer sagt, ein in einer Todsünde befindlicher Spender vollziehe oder erteile, selbst wenn er alles Wesentliche, was für den Vollzug oder die Erteilung des Sakramentes wichtig ist, beachtet, das Sakrament nicht: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 13. Wer sagt, die überkommenen und anerkannten Riten der katholischen Kirche, die bei der feierlichen Spendung der Sakramente gewöhnlich angewendet werden, könnten entweder verachtet oder ohne Sünde von den Spendern nach Belieben ausgelassen oder durch jeden beliebigen Hirten der Kirchen in neue, andere geändert werden: der sei mit dem Anathema belegt.

________________________________________________________________________

 

25. Konzil von Trient

Dekret über den Reinigungsort

 

Konzil von Trient: 13. Dezember 1545 bis 4. Dezember 1563

 

25. Sitzung, 3. und 4. Dezember 1563

Dekret über den Reinigungsort vom 3. Dezember 1563

 

„Da die katholische Kirche, vom Heiligen Geist belehrt, aufgrund der heiligen Schriften und der alten Überlieferung der Väter auf den heiligen Konzilien und zuletzt auf diesem ökumenischen Konzil gelehrt hat, es gebe einen Reinigungsort, und den dort festgehaltenen Seelen werde durch die Fürbitten der Gläubigen, vor allem aber durch das wohlgefällige Opfer des Altares geholfen: so gebietet das heilige Konzil den Bischöfen, sorgsam darum bemüht zu sein, dass die von den heiligen Vätern und den heiligen Konzilien überlieferte gesunde Lehre vom Reinigungsort von den Christgläubigen geglaubt, festgehalten, gelehrt und überall verkündet werde.

 

Von den volkstümlichen Predigten vor dem ungebildeten Volk aber sollen die eher schwierigen und spitzfindigen Fragen, die zur Erbauung nichts beitragen und aus denen meist kein Zuwachs an Frömmigkeit entsteht, ausgeschlossen werden. Desgleichen sollen sie nicht zulassen, dass Unsicheres bzw. was am Schein der Falschheit krankt, unters Volk gebracht und behandelt wird. Das aber, was zu einer gewissen Neugierde oder zum Aberglauben gehört oder nach schändlichem Gewinn schmeckt, sollen sie als Ärgernis und Anstoß für die Gläubigen verbieten.“

________________________________________________________________________

 

26. Konzil von Trient

Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder

 

Konzil von Trient: 13. Dezember 1545 bis 4. Dezember 1563

 

25. Sitzung, 3. und 4. Dezember 1563

Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder

 

„Das heilige Konzil trägt allen Bischöfen und allen anderen, die das Amt und die Aufgabe zu lehren haben, auf, sie sollen – entsprechend dem Brauch der katholischen und apostolischen Kirche, der von den ersten Zeiten der christlichen Religion überliefert ist, der übereinstimmenden Auffassung der heiligen Väter und den Beschlüssen der heiligen Konzilien – die Gläubigen vor allem über die Fürsprache und Anrufung der Heiligen, die Verehrung der Reliquien und den rechtmäßigen Gebrauch der Bilder sorgsam unterrichten und sie lehren: Die Heiligen, die zusammen mit Christus herrschen, bringen ihre Gebete für die Menschen Gott dar; es ist gut und nützlich, sie flehentlich anzurufen und zu ihren Gebeten, ihrem Beistand und ihrer Hilfe Zuflucht zu nehmen, um von Gott durch seinen Sohn Jesus Christus, unseren Herrn, der allein unser Erlöser und Erretter ist, Wohltaten zu erwirken; jene aber, die leugnen, dass die Heiligen, die sich der ewigen Glückseligkeit im Himmel erfreuen, anzurufen sind; oder die behaupten, sie würden für die Menschen nicht beten, oder ihre Anrufung, damit sie für uns auch einzeln beten, sei Götzendienst, oder sie stehe im Widerspruch mit dem Wort Gottes und widerstreite der Ehre des einen Mittlers zwischen Gott und den Menschen, Jesu Christi (vgl. 1 Tim 2,5); oder es sei töricht, die im Himmel Herrschenden mit Herz und Mund anzuflehen: die denken gottlos.

 

Auch die heiligen Leiber der heiligen Martyrer und anderer, die mit Christus leben, die lebendige Glieder Christi und ein Tempel des Heiligen Geistes (vgl. 1 Kor 3,16; 6,15 19; 2 Kor 6,16) waren und von ihm einmal zum ewigen Leben auferweckt und verherrlicht werden, sind von den Gläubigen zu verehren, wodurch den Menschen von Gott viele Wohltaten erwiesen werden; deshalb sind die, die behaupten, man schulde den Reliquien der Heiligen keine Verehrung und Ehrbezeugung, oder sie und andere heilige Denkmale würden von den Gläubigen nutzlos verehrt, und das Gedenken der Heiligen zur Erwirkung ihrer Hilfe würde vergebens begangen, ganz und gar zu verurteilen, wie sie die Kirche schon früher verurteilt hat und auch jetzt verurteilt.

 

Ferner soll man die Bilder Christi, der jungfräulichen Gottesgebärerin und anderer Heiliger vor allem in den Kirchen haben und behalten und ihnen die schuldige Ehre und Verehrung erweisen, nicht weil man glaubte, in ihnen sei irgendeine Gottheit oder Kraft, derentwegen sie zu verehren seien, oder weil man von ihnen irgendetwas erbitten könnte, oder weil man Vertrauen in Bilder setzen könnte, wie es einst von Heiden getan wurde, die ihre Hoffnung auf Götzenbilder setzten (vgl. Ps 135,15-17): sondern weil die Ehre, die ihnen erwiesen wird, sich auf die Urbilder bezieht, die jene darstellen, so dass wir durch die Bilder, die wir küssen und vor denen wir das Haupt entblößen und niederfallen, Christus anbeten und die Heiligen, deren Bildnis sie tragen, verehren. Dies wurde von den Beschlüssen der Konzilien, vor allem aber des zweiten Konzils von Nikaia, gegen die Bilderstürmer bei Strafandrohung festgelegt.

 

Folgendes aber sollen die Bischöfe sorgsam lehren: Durch die in Gemälden oder anderen Abbildungen ausgedrückten Geschichten der Geheimnisse unserer Erlösung wird das Volk darin erzogen und bestärkt, sich der Glaubensartikel zu erinnern und sie unermüdlich zu verehren; dann aber wird aus allen heiligen Bildern ein großer Nutzen gezogen, nicht nur, weil das Volk an die Wohltaten und Geschenke erinnert wird, die ihm von Christus erwiesen wurden, sondern auch, weil den Gläubigen durch die Heiligen Gottes Wunder und heilsame Beispiele vor Augen geführt werden, so dass sie Gott für diese Dank sagen, ihr Leben und ihre Sitten auf die Nachahmung der Heiligen ausrichten und dazu angespornt werden, Gott anzubeten und zu lieben und die Frömmigkeit zu pflegen. Wer aber diesen Beschlüssen Entgegengesetztes lehrt oder denkt, der sei mit dem Anathema belegt.

 

Sollten sich aber in diese heiligen und heilsamen Beobachtungen irgendwelche Missbräuche eingeschlichen haben, so wünscht das heilige Konzil nachdrücklich, dass diese völlig abgeschafft werden, so dass keine Bilder einer falschen Lehre oder solche, die den Ungebildeten Gelegenheit zu einem gefährlichen Irrtum geben, aufgestellt werden.

 

Sollte es aber einmal geschehen, dass die Geschichten und Erzählungen der heiligen Schrift, wenn dies dem ungelehrten Volk nützt, dargestellt und abgebildet werden, so soll das Volk belehrt werden, dass die Gottheit nicht deswegen abgebildet werde, weil sie mit den Augen des Leibes erblickt oder durch Farben oder Figuren dargestellt werden könnte. Ferner soll jeder Aberglaube bei der Anrufung der Heiligen, der Verehrung der Reliquien und dem heiligen Gebrauch der Bilder beseitigt, jeder schändliche Gelderwerb ausgeschaltet und schließlich jede Mutwilligkeit gemieden werden . . .

 

Damit dies treuer beachtet wird, legt das heilige Konzil fest, dass es niemandem erlaubt sei, an irgendeinem Platz . . . irgendein ungewohntes Bild aufzustellen oder aufstellen zu lassen, ohne dass es vom Bischof gebilligt wurde. Auch dürfen keine neuen Wunder zugelassen oder neue Reliquien aufgenommen werden, ohne dass ebendieser Bischof davon weiß und seine Zustimmung gibt.“

________________________________________________________________________

 

27. Konzil von Trient

Über die Ablässe

 

Konzil von Trient: 13. Dezember 1545 bis 4. Dezember 1563

 

25. Sitzung, 3. und 4. Dezember 1563

Dekret über die Ablässe

 

„Da der Kirche von Christus die Vollmacht zugestanden wurde, Ablässe zu gewähren, und jene diese ihr von Gott übertragene Vollmacht auch in ältesten Zeiten gebrauchte, so lehrt und gebietet das hochheilige Konzil, dass der Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk äußerst heilsam und durch die Autorität der heiligen Konzilien gebilligt ist, in der Kirche beibehalten werden soll; und es verurteilt die mit dem Anathema, die entweder behaupten, sie seinen unnütz, oder sagen, es stehe nicht in der Macht der Kirche, sie zu gewähren.

 

Sie wünscht jedoch, dass man sich beim Gewähren von diesen Ablässen der Mäßigung befleißige, damit nicht durch allzu große Willfährigkeit die kirchliche Ordnung geschwächt werde. Da sie aber die Missbräuche, die sich darin eingeschlichen haben und anlässlich derer der Ruf der Ablässe von Häretikern geschmäht wird, verbessert und korrigiert wünscht, setzt sie durch das vorliegende Dekret allgemein fest, dass alle unrechten Gewinne für ihre Erlangung vollständig abzuschaffen sind."

________________________________________________________________________

 

28. Papst Alexander VII.

Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

 

Papst Alexander VII.: Papst vom 7. April 1655 bis 22. Mai 1667

 

Breve „Sollicitudo omnium ecclesiarum", 8. Dezember 1661

Die Unbefleckte Empfängnis Mariens

 

„§ 1. Alt ist die Ehrerbietung der Gläubigen Christi gegenüber seiner seligsten Mutter, der Jungfrau Maria, die meinen, ihre Seele sei im ersten Augenblick der Erschaffung und Eingießung in den Leib durch die besondere Gnade und Bevorzugung Gottes im Hinblick auf die Verdienste ihres Sohnes Jesus Christus, des Erlösers des menschlichen Geschlechtes, von dem Makel der Ursünde unversehrt bewahrt worden, und in diesem Sinne das Fest ihrer Empfängnis mit feierlichem Ritus begehen und feiern; und die Zahl dieser wuchs nach der Herausgabe der Konstitutionen Papst Sixtus IV. seligen Angedenkens. Diese Ehrerbietung vermehrte und verbreitete sich wiederum, so dass, da sich auch die meisten berühmteren Hochschulen dieser Auffassung nähern, schon fast alle Katholiken sie vertreten.

 

§ 2. Und weil sich anlässlich der entgegengesetzten Behauptung bei Predigten, Lesungen, Beweisführungen und öffentlichen Veranstaltungen, dass nämlich ebendiese seligste Jungfrau Maria mit der Ursünde empfangen worden sei, im christlichen Volk unter schwerer Beleidigung Gottes Ärgernisse, Zänkereien und Auseinandersetzungen erhoben, hat Papst Paul V. ehrwürdigen Angedenkens, auch Unser Vorgänger, verboten, dass die der vorgenannten Auffassung entgegengesetzte Meinung dieser Autoren öffentlich gelehrt oder verkündet werde. Dieses Verbot hat Papst Gregor XV. seligen Angedenkens, ebenfalls Unser Vorgänger, auch auf private Unterredungen ausgedehnt; überdies gebot er zugunsten ebendieser Auffassung, dass man bei der Feier des hochheiligen Messopfers und des göttlichen Offiziums sowohl öffentlich als auch privat keinen anderen Namen als den der „Empfängnis“ gebrauchen dürfe.

 

§ 4. In Anbetracht der Tatsache, dass die heilige Römische Kirche feierlich das Fest von der Empfängnis der unversehrten und immerwährenden Jungfrau Maria begeht und einst ein besonderes und eigenes Offizium dafür vorgeschrieben hat, und in der Absicht, diese lobenswerte Frömmigkeit und Ehrerbietung sowie das Fest und die Verehrung zu fördern, erneuern Wir die Dekrete, die zugunsten der Auffassung herausgegeben wurden, die behauptet, die Seele der seligen Jungfrau Maria sei bei ihrer Erschaffung und Eingießung in den Leib mit der Gnade des Heiligen Geistes beschenkt und von der Ursünde bewahrt worden.“

________________________________________________________________________

 

29. Papst Gregor XVI.

Forderung nach Aufhebung der Sklaverei

 

Papst Gregor XVI.: Papst vom 2. Februar 1831 bis 1. Juni 1846

 

Konstitution „In supremo apostolatus fastigio“, 3. Dezember 1839

Forderung nach Aufhebung der Sklaverei

 

„Wir sehen, dass es zu Unserer Hirtensorge gehört, dass Wir Uns bemühen, die Gläubigen vom unmenschlichen Handel mit Negern oder irgendwelchen anderen Menschen völlig abzubringen.

 

Es gab selbst aus der Zahl der Gläubigen wiederholt welche, die, von der Begierde nach schmutzigem Gewinn schändlich geblendet, keine Bedenken trugen, in entlegenen und entfernten Ländern Indianer, Neger oder andere Bedauernswerte in die Sklaverei zu führen oder durch die Einrichtung und Erweiterung des Handels mit solchen, die von anderen gefangen worden waren, deren abscheuliches Tun zu unterstützen.

 

Freilich unterließen es mehrere Römische Bischöfe glorreichen Angedenkens, Unsere Vorgänger, nicht, in Ausübung ihres Amtes die Vorgehensweise von jenen als ihrem geistlichen Heil schädlich und für den christlichen Namen schmachvoll schwer zu tadeln; sie durchschauten, dass daraus auch jenes folge, dass die Völker der Ungläubigen mehr und mehr darin bestärkt würden, einen Hass auf unsere Religion zu haben.

 

Diese Strafbestimmungen und Vorsorgemaßnahmen Unserer Vorgänger trugen zwar mit Gottes guter Hilfe nicht wenig dazu bei, die Indianer und andere Vorgenannten vor der Grausamkeit der Eindringlinge bzw. der Begierde christlicher Händler zu schützen, jedoch nicht so, dass dieser Heilige Stuhl sich über einen vollen Erfolg seiner diesbezüglichen Bemühungen freuen könnte, da ja im Gegenteil der Handel mit Negern, wenn auch manchenteils verringert, so doch immer noch von einigen Christen ausgeübt wird.

 

Im Bemühen, diese so große Schmach aus allen Gebieten der Christen zu entfernen, ermahnen Wir daher kraft Apostolischer Autorität alle Christgläubigen jedweden Standes und beschwören sie nachdrücklich im Herrn:

 

Keiner soll es künftig wagen, Indianer, Neger oder andere derartige Menschen ungerecht zu quälen, ihrer Güter zu berauben, in die Sklaverei zu führen, anderen, die solches wider sie verüben, Hilfe oder Unterstützung zu leisten oder jenen unmenschlichen Handel auszuüben, in dem Neger, die, als ob sie keine Menschen, sondern bare und bloße Tiere wären, wie auch immer in die Sklaverei geführt wurden, ohne jede Unterscheidung entgegen den Geboten der Gerechtigkeit und Menschlichkeit gekauft, verkauft und dazu verdammt werden, die bisweilen härtesten Arbeiten zu erdulden.“

________________________________________________________________________

 

30. Papst Pius IX.

Die Unfehlbarkeit des Papstes

 

Papst Pius IX.: Papst vom 16. Juni 1846 bis 7. Februar 1878

 

Enzyklika „Qui pluribus“, 9. November 1846

Die Unfehlbarkeit des Papstes

 

„... hieraus wird deutlich, in welch großem Irrtum sich auch jene befinden, die, die Vernunft missbrauchend und die Worte Gottes als menschliches Werk erachtend, aus eigener Willkür jenes zu erklären und blindlings auszulegen wagen, während doch Gott selbst eine lebende Autorität einsetzte, die den wahren und rechtmäßigen Sinn seiner himmlischen Offenbarung lehren, festlegen und alle Streitfragen im Bereich des Glaubens und der Sitten mit unfehlbarem Urteil entscheiden sollte, damit die Gläubigen nicht durch jeden Windstoß der Lehre in der Verworfenheit der Menschen der Arglist des Irrtums in die Arme getrieben würden (vgl. Eph 4,14).

 

Diese lebendige und unfehlbare Autorität nun waltet nur in jener Kirche, die von Christus, dem Herrn, auf Petrus, das Haupt, den Fürsten und Hirten der ganzen Kirche, dessen Glaube, wie er verhieß, niemals wanken werde, gebaut wurde und immer ihre rechtmäßigen Bischöfe hat, die ihren Ursprung ohne Unterbrechung von Petrus selbst herleiten, auf seinem Stuhle sitzen und auch Erben und Bürger seiner Lehre, Würde, Ehre und Vollmacht sind.

 

Und weil, wo Petrus, dort die Kirche ist, und Petrus durch den Römischen Bischof spricht und immer in seinen Nachfolgern lebt, das Richteramt ausübt und den Suchenden die Wahrheit des Glaubens verbürgt, deshalb sind die göttlichen Worte ganz in dem Sinne anzunehmen, den diese römische Kathedra des seligsten Petrus behauptete und behauptet, die als Mutter und Lehrerin aller Kirchen den von Christus, dem Herrn, überlieferten Glauben immer unversehrt und unverletzt bewahrt und ihn die Gläubigen gelehrt hat, indem sie allen den Weg des Heiles und die Lehre der unverfälschten Wahrheit zeigte."

________________________________________________________________________

 

31. Papst Pius IX.

Weitere Irrtümer der Zeit

 

Papst Pius IX.: Papst vom 16. Juni 1846 bis 7. Februar 1878

 

Enzyklika „Qui pluribus“, 9. November 1846

Weitere Irrtümer der Zeit

 

„Nun aber kennt Ihr wohl, Ehrwürdige Brüder, noch andere ungeheure Irrtümer und Betrügereien, mit denen die Kinder dieser Welt die katholische Religion und die göttliche Autorität der Kirche und ihre Gesetze aufs schärfste anzugreifen und die Rechte sowohl der heiligen als auch der bürgerlichen Gewalt mit Füßen zu treten versuchen:

 

Hierher gehören jene geheimen Gesellschaften, die zum Untergang und zur Verwüstung sowohl des kirchlichen als auch des staatlichen Gemeinwesens aus der Finsternis aufgetaucht sind und von den Uns vorangegangenen Römischen Bischöfen in ihren Apostolischen Schreiben, die Wir mit der Fülle Unserer Apostolischen Vollmacht bekräftigen, mit einem wiederholten Anathema verurteilt wurden.

 

Dies wollen die äußerst verschlagenen Bibelgesellschaften, die, die alte Kunst der Häretiker erneuernd, nicht aufhören, die entgegen den Richtlinien der heiligsten Kirche in alle möglichen Volkssprachen übersetzten und mit oft verkehrten Erklärungen ausgelegten Bücher der göttlichen Schriften Menschen jeder Art, sogar ungebildeten, kostenlos auszuteilen, ja aufzudrängen, so dass alle unter Zurückweisung der göttlichen Tradition, der Lehre der Väter und der Autorität der katholischen Kirche die Worte des Herrn nach ihrem privaten Urteil auslegen, ihren Sinn verkehren und so in die größten Irrtümer fallen. Diese Gesellschaften hat Gregor XVI. verworfen, und auch Wir wollen, dass sie verurteilt seien.

 

Hierher gehört das schauderhafte und sogar dem natürlichen Licht der Vernunft selbst zutiefst widerstreitende System von der Unterschiedslosigkeit jedweder Religion (Indifferentismus), indem diese durchtriebenen Menschen nach Aufhebung jedes Unterschiedes zwischen Tugend und Laster, Wahrheit und Irrtum sowie Ehrenhaftigkeit und Schändlichkeit vorgeben, die Menschen könnten in der Ausübung jedweder Religion das ewige Heil erlangen,

 

hierher gehört die abscheuliche und sogar dem natürlichen Recht selbst zutiefst entgegengesetzte Lehre vom sogenannten Kommunismus, in der – wäre sie erst einmal zugelassen – die Rechte, der Besitz und das Eigentum aller und sogar die menschliche Gesellschaft selbst von Grund auf umgestürzt würden.“

________________________________________________________________________

 

32. Papst Pius IX.

Die Erhabenheit Mariens im Allgemeinen

 

Papst Pius IX.: Papst vom 16. Juni 1846 bis 7. Februar 1878

 

Bulle „Ineffabilis Deus“, 8. Dezember 1854

Die Erhabenheit Mariens im Allgemeinen

 

„Der unaussprechliche Gott . . . hat von Anfang an und vor den Zeiten seinem Einziggeborenen Sohn eine Mutter erwählt und bestimmt, aus der er, Fleisch geworden, in der seligen Fülle der Zeiten geboren werden sollte, und ihr eine solch große Liebe vor allen Geschöpfen erwiesen, dass er sich in jener einen mit geneigtestem Wohlwollen gefiel. Deswegen überhäufte er sie noch weit vor allen Engelgeistern und allen Heiligen mit der aus dem Schatz der Göttlichkeit genommenen Fülle aller himmlischen Gnadengaben so wunderbar, dass er sie, von gar allem Makel der Sünde immer frei und ganz schön und vollkommen, eine solche Fülle an Unschuld und Heiligkeit zu erkennen gab, wie man sie sich unter Gott in keiner Weise größer vorstellen kann und wie sie außer Gott niemand in Gedanken erfassen kann.

 

Es ziemte sich freilich auch durchaus, dass sie stets vom Glanz vollkommenster Heiligkeit geschmückt erstrahlte und, sogar vom Makel der Urschuld selbst völlig frei, den herrlichsten Triumph über die alte Schlange davontrug, die so verehrungswürdige Mutter, der Gott, der Vater, seinen einzigen Sohn, den er, aus seinem Herzen ihm gleich gezeugt, wie sich selbst liebt, so zu geben beschloss, dass er natürlicherweise ein und derselbe gemeinsame Sohn Gottes, des Vaters, und der Jungfrau sei, und die der Sohn selbst sich substanzhaft zur Mutter zu machen erwählte, und von der der Heilige Geist wollte und erwirkte, dass jener empfangen und geboren wurde, von dem er selbst hervorgeht."

________________________________________________________________________

 

33. Papst Pius IX.

Definition der Unbefleckten Empfängnis Mariens

 

Papst Pius IX.: Papst vom 16. Juni 1846 bis 7. Februar 1878

 

Bulle „Ineffabilis Deus“, 8. Dezember 1854

Definition der Unbefleckten Empfängnis Mariens

 

„… Zur Ehre der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, zur Zierde und Auszeichnung der Jungfrau und Gottesgebärerin, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zum Wachstum der christlichen Religion, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer (eigenen), erklären, verkünden und definieren Wir, dass die Lehre, welche festhält, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch die einzigartige Gnade und Bevorzugung des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jeglichem Makel der Urschuld unversehrt bewahrt wurde, von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und beständig zu glauben ist.

 

Sollten daher, was Gott verhüte, sich welche herausnehmen, im Herzen anders zu sinnen, als von Uns definiert wurde, so sollen diese erkennen und fortan wissen, dass sie, durch eigenen Richtspruch verurteilt, Schiffbruch im Glauben erlitten haben und von der Einheit der Kirche abgefallen sind, und dass sie außerdem durch ihre Tat selbst den vom Recht festgelegten Strafen unterliegen, wenn sie es wagen sollten, das, was sie im Herzen sinnen, mündlich, schriftlich oder auf irgendeine andere äußerliche Weise zum Ausdruck bringen.“

________________________________________________________________________

 

Textquelle:

Heinrich Denzinger,

Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen,

2014, Herder